Vertriebspartner Login | Immobilien | Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen | AGB | Jobs | Konzern | Impressum








AGB - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachfolgend im Text wird ausschließlich der Online Vermarktungsbereich der Gesellschaft auto.cx GmbH mit Sitz Storkower Straße 13 in 15711 Königs Wusterhausen, kurz mit AUTO.CX bezeichnet, bekanntgegeben.

1.Geltungsbereich
1.1.Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle zwischen AUTO.CX und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“ genannt) getätigten Geschäfte im Onlinebereich, gänzlich unberührt bleiben davon sämtlich im Autohaus direkt abgeschlossene Geschäfte.

1.2.Die AGB von AUTO.CX gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das gilt auch dann, wenn AUTO.CX in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2.Vertragsschluss
2.1.Die Angebote von AUTO.CX sind freibleibend. Vertragsgegenstand von Kaufverträgen zwischen AUTO.CX und einem Kunden können Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen (beispielsweise mit Tages- oder Kurzzeitzulassungen) sowie deren Zubehörteile sein.

2.2.Ein Vertrag mit AUTO.CX kommt nach Maßgabe der folgenden Regelungen zustande:

2.2.1.Auf konkrete Anfrage des Kunden hinsichtlich eines bestimmten Fahrzeugs oder bestimmten Zubehörteils, erhält dieser einen Kaufvertragsentwurf von AUTO.CX, welchen der Kunde bei Kaufabsicht komplettiert und unterzeichnet an AUTO.CX zurücksendet (Angebot).

2.2.2.Nach Übersendung des Angebots an AUTO.CX, kann AUTO.CX dieses noch weiter im Hinblick auf die Fahrzeugbeschaffenheit, wie bspw. exakte Kilometerlaufleistung sowie das Datum der Erstzulassung konkretisieren.

2.2.3.Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn AUTO.CX das Angebot des Kunden unter Einbeziehung der AGB annimmt (Annahme).

2.2.4.Handelsübliche sowie unwesentliche technische oder farbliche Änderungen des seitens AUTO.CX zu liefernden Fahrzeuges bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und keinen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Fahrzeuges haben.

2.2.5. AUTO.CX kann von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug aus nicht von AUTO.CX zu vertretenen Gründen nicht verfügbar ist. AUTO.CX verpflichtet sich im Fall der Nichtverfügbarkeit, den Kunden unverzüglich zu informieren und eine bereits geleistete Vergütung unverzüglich zurück zu erstatten.

2.3.Bei Leistungen Dritter, welche über die Website von AUTO.CX angeboten werden (Finanzierung, Leasing, Vermittlung von Verträgen mit dritten Autohändlern u.ä.), wird AUTO.CX nicht Vertragspartner. Die Verträge werden mit den einzelnen Unternehmen selbst geschlossen. AUTO.CX ist weder Organ, noch Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Dritten.

3.Lieferung der Fahrzeuge
3.1.Grundsätzlich hat der Kunde das Fahrzeug sowie mögliche Zubehörteile am Geschäftssitz von AUTO.CX in 15711 Königs Wusterhausen abzuholen.

3.2.Kann der Kunde zu der Abholung nicht persönlich erscheinen, wird das Fahrzeug nur gegen Vorlage einer Vollmacht an die abholende Person übergeben.

3.3.Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden liefert AUTO.CX das Fahrzeug sowie Zubehörteile innerhalb Deutschlands zum Kunden (Hauszustellung). Die Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Eine Hauszustellung erfolgt nur bei einer vorherigen Zahlung mittels Überweisung.

3.4.Im Falle der Hauszustellung trifft AUTO.CX mit Übergabe des Fahrzeugs an den Spediteur keine Haftung für Beschädigung oder Untergang des Fahrzeugs.

4.Liefertermine
4.1.Die Lieferzeit beträgt 30 Kalendertage bei Abholung am Geschäftssitz von AUTO.CX in Königs Wusterhausen und 40 Kalendertage bei einer Hauszustellung nach Annahme des Kaufvertrages durch AUTO.CX.

4.2.Lieferfristen und -termine sind nur dann für AUTO.CX bindend, wenn sie im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4.3.Eine Übergabe des Fahrzeugs findet sowohl bei Abholung also auch bei einer Hauszustellung grundsätzlich nur bei vorheriger vollständiger Zahlung des Kaufpreises und im Falle des Leasings oder Finanzierungskauf nach Bestätigung durch die finanzierende Bank oder das Leasingunternehmen statt.

4.4.Fälle von unverschuldeten Verzögerungen, wie z.B Ereignisse höherer Gewalt oder starke Nachfrage berechtigen AUTO.CX, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Ware nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung, frühestens aber nach 60 Tagen, vom Vertrag zurücktreten.

5.Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einer Bereitstellungsanzeige abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen (Abnahmebescheinigung). Im Falle der Nichtabnahme kann AUTO.CX von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

6.Beschaffenheit des Fahrzeugs
Als Beschaffenheit des Fahrzeugs gelten ausschließlich die in dem Kaufvertragsformular angeführten Fahrzeugdaten.

7.Gewährleistung/Garantie
7.1. AUTO.CX haftet für Sachmängel bei Neufahrzeugen maximal zwei Jahre, bei gebrauchten Fahrzeugen ein Jahr.

7.2.Die Nacherfüllung erfolgt – soweit der Kunde kein Verbraucher ist - nach Wahl von AUTO.CX durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache.

7.3.Herstellergarantien bleiben von diesen AGB unberührt und ergeben sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Der Umfang und die Dauer der Garantie richten sich nach dem jeweiligen Hersteller.

7.4.Alle Fahrzeuge, insbesondere solche mit Tageszulassung/ Kurzzeitzulassung haben eine Garantie von zwei Jahren, die sich zunächst - je nach Hersteller und Datum der Erstzulassung – in der verbleibende Herstellergarantie erstrecken kann und danach um eine Anschluss- bzw. Gebrauchtwagengarantie einer externen Versicherungsgesellschaft erweitert werden kann . Die Kosten dieser Anschluss- bzw. Gebrauchtwagengarantie trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Kunde. Der Inhalt der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen mit der jeweiligen und gewünschten Versicherungsgesellschaft.

8.Eigentumsvorbehalt
8.1.Die seitens AUTO.CX gelieferten Fahrzeuge bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag zwischen dem Kunden und AUTO.CX bestehenden Forderungen und bis zur Einlösung etwaiger bankbestätigter Schecks Eigentum von AUTO.CX bzw. des Vorbesitzers.

8.2.Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz am Fahrzeugbrief AUTO.CX zu. Der Fahrzeugbrief wird dem Kunden grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen an AUTO.CX übergeben.

8.3.Wird dem Kunden ausnahmsweise der Fahrzeugbrief vor vollständiger Zahlung der Kaufpreisforderung zwecks Ummeldung des Fahrzeugs gemäß § 25 StVZO übergeben, bleibt der Eigentumsvorbehalt sowohl an dem Fahrzeug als auch dem Fahrzeugbrief bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, den KfZ-Brief nur für die Ummeldung zu nutzen und ihm im Falle des Leasing bzw. eines Finanzierungskaufs an AUTO.CX zurückzugeben.

8.4.Der Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung aller zu Gunsten von AUTO.CX bestehenden Forderungen nicht berechtigt, das Fahrzeug oder den KfZ-Brief auf Dritte zu übertragen oder sonst wie darüber zu verfügen (z.B. durch Verpfändung etc.). Der Kunde hat AUTO.CX über jegliche mögliche Gefährdung der Ware, insbesondere über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Fahrzeuge, unverzüglich zu unterrichten.

8.5. AUTO.CX ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Fahrzeuge herauszuverlangen.

8.6.Sofern der Kunde die Ware mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AUTO.CX im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, tritt er bereits jetzt alle Forderungen und Ansprüche, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen Dritte zustehen, an AUTO.CX ab. AUTO.CX nimmt hiermit diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Weiteres zur Einziehung der Forderungermächtigt; AUTO.CX behält sich aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen von AUTO.CX hat der Kunde den Namen des Schuldners der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesem die Abtretung anzuzeigen.

9.Rügeverpflichtung
Ist der Kunde ein Vollkaufmann, muss er etwaige Mängel des Fahrzeugs unverzüglich schriftlich rügen (§ 377 HGB).

10.Kaufpreiszahlung
10.1.Der Kunde hat die im Kaufvertrag genannte Vergütung zu entrichten. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Umsatzsteuer. Etwaige Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

10.2.Die Zahlung durch den Kunden hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug, im Fall der Abholung spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu erfolgen.

10.3.Während eines Verzugs ist eine Geldforderung mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

10.4.Zur Sicherheit und im Interesse des Kunden erfolgt die Zahlung – soweit nichts andereys vereinbart ist (beispielsweise bei Einbeziehung von Leasinggesellschaften) – durch Überweisung auf ein Treuhandkonto, Scheck oder in Ausnahmefällen in bar, wobei die beiden letzten Varianten nur für den Fall der Abholung i.S.v. Ziff. 3.1 zulässig sind. Die jeweilige Zahlungsart erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

10.4.1.Überweisung auf ein Treuhandkonto. Der Kunde hat den Kaufpreis unter Angabe der Kundennummer auf das eigens hierfür bei der

Centurion Holding
Dresdner Bank AG
Konto 0699991801
BLZ 100 800 00

eingerichtete Treuhandkonto der AUTO.CX zu überweisen. Erst nach Lieferung bzw. Abholung des Fahrzeugs und erfolgter Abnahme durch den Kunden schreibt die Bank nach Vorlage der Abnahmebescheinigung den Kaufpreis dem Konto von AUTO.CX gut. Eine rechtsgrundlose Abnahmeverweigerung ist jedoch unbeachtlich.

10.4.2.Zahlung per Scheck. Zahlt der Kunde per Scheck, werden nur bankbestätigte Schecks einer Deutschen Großbank oder Sparkasse entgegen genommen.

10.4.3.Zahlung in bar. Eine Zahlung in bar ist ausnahmsweise im Fall einer Abholung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Aufgrund der Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ist AUTO.CX verpflichtet, bei Barzahlung die zahlende Person zu identifizieren, d.h. Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises aufzunehmen. Zur Sicherstellung dieser Vorschriften ist der Kunde verpflichtet, bei Barzahlung seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Vornahme einer Fotokopie vorzulegen.

10.5.Eine rechtsgrundlose Verweigerung der Abnahme des Fahrzeugs und/oder der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls verpflichten zum Schadenersatz.

10.6. AUTO.CX hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der sich aus dem Kaufvertrag ergebende Kaufpreis nebst Nebenkosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer nicht vor Übergabe des Fahrzeuges gezahlt ist.

10.7.Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber AUTO.CX nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch AUTO.CX anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.Haftung
11.1. AUTO.CX haftet im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung ihrer Pflichten aus dem zwischen dem Kunden und AUTO.CX geschlossenen Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. Für Schäden aus einer leichten Fahrlässigkeit von AUTO.CX oder deren Erfüllungsgehilfen besteht eine Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- oder Kardinalpflichten sowie begrenzt auf den Wert des Vertragsbestandteils, der den Schaden verursacht hat, höchstens aber auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

11.2.1. AUTO.CX haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen von Vorsatz oder/und groben Verschuldens.

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber AUTO.CX anzuzeigen.

11.4. AUTO.CX haftet unbegrenzt auf Schadensersatz im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden i.S.d. Produkthaftungsgesetzes.

12.Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann der Vertrag wie folgt widerrufen werden:

12.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Fahrzeugs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AUTO.CX – auto.cx GmbH Storkower Straße 13 in 15711 Königs Wusterhausen Tel.: +49 (0)3375.21880

12.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. AUTO.CX erhebt in einem solchen Falle pauschalierten Ersatz in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises pro angefangenen 200 km zuzgl. 5,2% des Kaufpreises für Briefeintragung. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren Abnutzung vorbehalten. Gleichzeitig behält sich AUTO.CX Ersatzansprüche, die aus einem nichtsachgerechten Gebrauch resultieren, vor. Bei der Überlassung von Sachen gilt die Wertersatzforderung nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Das Fahrzeug wird bei Ihnen abgeholt.

12.3. Finanzierte Geschäfte

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

12.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

13.Schlussbestimmungen
13.1. Alle zwischen dem Kunden und AUTO.CX getätigten Geschäfte unterliegen dem deutschen Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

13.2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.3. Erfüllungsort ist 15711 Königs Wusterhausen.

13.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit zulässig, Königs Wusterhausen.

Stand: Januar 2006